Mehr Recycling, weniger Restabfall.
Zum 01.08.2017 trat die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist es, die getrennte Sammlung sowie das stoffliche Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen auszubauen. Das bisher schon bestehende Getrennthaltungsgebot wird nunmehr detaillierter und grundsätzlich obligatorisch für jede Anfallstelle und auch jede Baustelle. Abfälle, die nicht getrennt gesammelt werden (also sogenannte Abfallgemische) müssen grundsätzlich zur Vorbehandlung einer genehmigten Anlage zugeführt werden. Im Hinblick auf diese Verordnung haben wir unsere Anlage mittels neuester Sortiertechnik erweitert und modernisiert.